NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Rückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten –
Wegen Garantierückstellungen siehe Teil I der Kartei: „Konto: Garantierückstellungen“.
A. Begriff
Die Voraussetzungen für Haftpflichtinanspruchnahmen sind andere als die für Garantieleistungen. Sie sind grundsätzlich von einem schuldhaften Verhalten des Verpflichteten abhängig und erstrecken sich nicht lediglich auf kostenlose Nacharbeiten, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sondern betreffen die Inanspruchnahme wegen weitergehender Schäden dritter Personen. Die Inanspruchnahme erstreckt sich in der Regel auf Personen- oder Sachschäden, für deren Ersatz der Unternehmer aufgrund positiver Vertragsverletzung oder Dritten gegenüber nach §§ 823 BGB oder auch unabhängig vom Verschulden aufgrund von Gefährdungshaftung, z. B. nach StVG, ProdHaftG, UmweltHG, GentG, BlmSchG, AtomG und WHG auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird ( BStBl 1963 III S. 237 , vom , BStBl 1964 III S. 404 , und vom , HFR 1966 S. 352).
B. Einkommensteuer
Rückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten
Haftpflichtverbindlichkeiten treten im Allgemeinen selten und vereinzelt auf und können durch eine Rü...BStBl 1963 III S. 237