NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Forderungen aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen –
Wegen der Wertberichtigungen zu Forderungen aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen Hinweis auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Delkredere” in Teil I.
A. Zum Begriff „Debitoren” (Forderungen)
Eine Forderung stellt grundsätzlich einen Anspruch des Gläubigers gegen einen Schuldner dar kraft eines Schuldverhältnisses eine vereinbarte Leistung zu verlangen. Der Leistungsanspruch kann auf eine Geldzahlung gerichtet sein, aber auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.
Im Handels und Steuerrecht sind unter „Debitoren” Forderungen zu verstehen, die aus dem Leistungsverkehr des Unternehmens entstanden sind, z. B. aus Warenlieferungsgeschäften, Werk und Dienstverträgen und dienstähnlichen Verträgen. Der Fordernde (Gläubiger) hat dabei seine Leistung erbracht, während der Schuldner seine Leistung (Begleichung der Leistungsforderung) noch erbringen muss. Der in einer Lieferung oder Leistung liegende Umsatz ist realisiert, wenn hinsichtlich der Produktlieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist bzw. die Leistung erbracht wurde.
Der Grund, warum der Schu...