NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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Zur steuerlichen Behandlung der Betriebsaufgabe wird auf die Abhandlung „Konto: Geschäftsveräußerung” in Teil I der Bp-Kartei verwiesen.
A. Ertragsteuerliche Behandlung
I. Hinweis auf H 16 Abs. 2 EStH und Hinweis auf H 16 Abs. 5 EStH
Die amtlichen Hinweise H 16 zu den EStR zu § 16 EStG enthalten in den Abs, 2 und 5 ein umfangreiches Glossar für die im Zusammenhang mit der Betriebsverpachtung steuerlich relevanten Thematiken und Begrifflichkeiten (H 16 Abs. 2 und 5 EStH zu § 16 EStG)
II. Auszug aus der Vfg. der OFD NRW v. - S 2230-2015/0007-St 165
Grundsätze zur Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
Mit Urteil v. - IV R 66/86, BStBl 1988 II S. 260, hat der BFH entschieden, dass keine Betriebsaufgabe vorliegt, wenn der Landwirt die Selbstbewirtschaftung der eigenen Nutzflächen aufgibt und sie an andere Landwirte verpachtet, das lebende und tote Inventar verkauft, aber die HofS. 3gebäude erhalten bleiben. Der Betrieb besteht dann als sog. Verpachtungsbetrieb fort mit der Folge, dass alle Wirtschaftsgüter (einschließlich der verpachteten) Betriebsvermögen bleiben (, BStBl 1964 III S. 303). Auch bei einer ständigen Verkleinerung der bewirtschafteten Fläche wird der Betrieb nicht allein deshalb zerschlagen, weil eine ertragreiche Bewirtsc...BStBl 1982 II S. 381BStBl 1993 II S. 430BStBl 1999 II S. 398