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NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2025

Print-ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2025

– Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben (Werbungskosten) –

A. Einkommensteuer

I. Allgemeines

Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind die Vorschriften über den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie zur Home-Office-Pauschale neu geregelt worden. Mit der Neuregelung soll nach der Gesetzesbegründung die allgemeine Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie das Mehr an Mobilität berücksichtigt werden. Außerdem sollen aus ökologischen Gründen unnötige Fahrten zur Arbeit und die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlichen Arbeitsraumes in der häuslichen Wohnung vermieden werden. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Ausnahme macht § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG für Arbeitszimmer, die den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden. Für diese können Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 3 und 4 EStG pauschal mit 1.260 € für das gesamte Kalender-bzw. Wirtschaftsjahr angesetzt werden. Für jeden vollen Monat, in dem das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind die Aufwen...