NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Vorauszahlungen –
– Abschlagszahlungen –
Wegen der Vorschüsse siehe Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Vorschüsse” im Teil I.
A. Begriff
Unter Anzahlungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen) versteht man Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäftes auf eine von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung. Sie können auch als Kredit des Auftraggebers an seinen Lieferanten gesehen werden, da dieser den Kaufpreis ganz oder teilweise bereits vor der Erbringung der Leistung vereinnahmt. Die Anzahlungen mindern mit Erfüllung des Sach- oder Dienstleistungsanspruchs die dabei entstehende Gegenleistungsverpflichtung und den Gegenleistungsanspruch.
Es muss unterschieden werden zwischen den von dem Unternehmen geleisteten Anzahlungen (Aktivanzahlungen) und den an das Unternehmen gezahlten Anzahlungen (Passivanzahlungen).
B. Buchmäßige Erfassung der Anzahlungen
Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften sind bilanzrechtlich erfolgsneutral unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten auszuweisen. Geleistete Anzahlungen sind demnach in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeiten zu passivieren.
Diese Aktivierungs- und Passivie...