NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Aufwendungen zur Errichtung eines Gewerbebetriebes, Betriebsteiles, Tätigkeitszweiges oder dergleichen –
– Organisationsaufwendungen –
– Vorbereitungskosten –
– Konzeptionskosten –
A. Begriff
Anlaufkosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung eines land- und forstwirtschaftlichen ,gewerblichen oder der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes, Betriebsteils bzw. Tätigkeitszweiges anfallen.
Dazu gehören z. B. Aufwendungen für den Aufbau der Innen- oder Außenorganisation, für die Schaffung eines Vertreterstammes, Aufwendungen für Zeitungsanzeigen, Anlern-, Ausbildungs- und Schulungskosten für das Personal, Aufwendungen für die erste Kundenwerbung, die Auswahl der Lieferanten, Aufwendungen für die allgemeine Erprobung des Marktes und für Marktforschung, Beratungskosten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) bzw. Fahrzeugkosten (, BStBl 1954 III S. 109). Derartige Aufwendungen fallen in einem laufenden Betrieb in der Regel nicht an.
Diese Kosten kann der Stpfl. als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR geltend machen. Hat er im jeweiligen Jahr noch keine Betriebseinnahmen, dann entsteht ihm ein Verlust, den er entweder mit anderen Einkünften aus...