NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Begriff
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere Grund und Boden oder Gebäude, können durch Schadstoffe belastetet sein. Die Schadstoffbelastungen sind vor allem auf die bei der Herstellung verwendeten Baustoffe, die bisherige betriebliche Nutzung oder auf allgemeine Umwelteinflüsse zurückzuführen. Sie können den Wert der belasteten Wirtschaftsgüter mindern und zu Verpflichtungen führen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung der Schadstoffbelastung zu ergreifen. Derartige Schadstoffbelastungen werden auch Altlasten genannt.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist die maßgebliche Grundlage für Altlastsanierungen. Es definiert Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte. Altablagerungen sind dabei stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Unter Altstandorten versteht man Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.S. 2
Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Altlasten schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Schädl...