NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
/01, S 1551-470/01 BStBl 2001 I S. 860
/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00 BStBl 2000 I S. 1532
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Neufassung der „Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen” bekannt gegeben.S. 2
Sie tritt an die Stelle der mit IV D 2 – S 1551 – 188/00 (BStBl 2000 I S. 1532) veröffentlichten Textfassung und gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind.
Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
Die in diesen Tabellen für die einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen angehört.
Die in den AfA-Tabellen angegebene ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA Tabelle aufgeführt, gilt für ...