NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2022

A. Allgemeines

Als Abbruchkosten werden die durch den Abbruch oder Teilabbruch eines Wirtschaftsguts entstehenden Aufwendungen bezeichnet. Zu den Abbruchkosten gehören auch die bei dem Abbruch angefallenen Aufräumungskosten (, BStBl 1994 II S. 12) sowie Abfindungen an weichende Mieter (, EFG 1999 S. 767). Der Abbruch eines Wirtschaftsgutes kann z. B. auf einer Verpflichtung gegenüber einem Dritten, z. B. gegenüber einem Vermieter oder Verpächter beruhen, der aufgrund des Miet- oder Pachtvertrages einen Anspruch auf die Beseitigung von, an oder auf dem gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgut errichteten Anlagen oder Einbauten hat. Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei Erbbauverträgen.

Im Zusammenhang mit den Abbruchkosten stellt sich insbesondere bei Abbruch oder Teilabbruch von Gebäuden steuerlich in der Regel auch die Frage nach der Behandlung des Restwertes der untergegangenen Substanz.

B. Einkommensteuer

I. Grundsätzliches zur Behandlung der Abbruchkosten

Die durch den Abbruch eines Wirtschaftsgutes entstehenden Aufwendungen sowie der Wertverzehr der untergangenen Substanz können entweder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sofo...