NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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A. Gewinnermittlungszeitraum
§ 4a EStG regelt die Wahl des Wirtschaftsjahres und dessen Einfluss auf die Gewinnermittlung. Die Vorschrift hat besondere Bedeutung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, aber auch für Gewerbetreibende, da sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen. Dadurch soll eine sachgerechte und realitätsnahe Gewinnermittlung sichergestellt werden.
I. Zweck
Die Vorschrift des § 4a EStG verfolgt das Ziel, wirtschaftliche Besonderheiten verschiedener Branchen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft, aber auch des Gewerbes, zu berücksichtigen. Viele Betriebe haben aus branchenspezifischen oder organisatorischen Gründen keinen Produktions- oder Geschäftszyklus, der sich strikt am Kalenderjahr orientiert. Die Regelung bietet daher eine flexible Möglichkeit, diese Gegebenheiten steuerlich korrekt abzubilden.
Im Grundtenor bestimmt die Norm daher, dass der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu bestimmen ist.
II. Anwendungsbereich und Struktur der Regelung
1. Land- und Forstwirtschaft
Gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Wirtschaftsjahr grundsätzlich vom Kalenderjahr abweichend. Dies stellt eine Anp...