NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Verdingungsordnung für Bauleistungen –
A. Allgemeines
In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium, ist für die Erarbeitung und Fortschreibung der vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zuständig.
Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat Vorschläge zur Verschlankung und Vereinfachung der VOB erarbeitet.
Die Neufassung der VOB-Ausgabe 2009- wurde vom DVA-Vorstand am beschlossen und im Bundesanzeiger vom (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am wurde der Abschnitt 2 der VOB 2009 Teil A verbindlich vorgeschrieben.
Ebenfalls zum wurde der Abschnitt 1 der VOB 2009 Teil A und die VOB 2009 Teil B vom in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 155 vom , die VOB 2009 Teil...