FBO § 3
Erster Teil: Fachberater
Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung
§ 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung ist, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter bestellt ist.
Fundstelle(n):
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KAAAD-35147