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Rücklagenübertragung und mittelbare Grundstücksschenkung
BFH zeigt Ausweg bei fehlgeschlagener Gestaltung
[i] BFH, Urteil v. 23. 4. 2009 - IV R 9/06 NWB KAAAD-24510 Die Grundsätze der mittelbaren Schenkung sind auch im Einkommensteuerrecht anwendbar. Dies kann bei einer Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge dazu führen, dass mit dem Betrieb übergegangene Reinvestitionsrücklagen nicht auf später erworbene Wirtschaftsgüter übertragen werden können, weil die Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter dem Schenker zugerechnet wird. Die Wirtschaftsgüter gelangen dann im Wege der nicht begünstigten Einlage in das Betriebsvermögen des Nachfolgers. Dieser hat die Rücklagen mangels Übertragungsmöglichkeit zwangsweise und zuschlagspflichtig aufzulösen. Der BFH hält es für möglich, die nachteiligen Folgen dieser Rechtslage durch eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO zu beseitigen.
I. Probleme des Falls
Der Streitfall wirft eine Reihe von Problemen auf, die der BFH anreißt, allerdings nur insoweit löst, als sie für die Entscheidung des Falls von Bedeutung sind. Gleichwohl lohnt die Beschäftigung mit diesen Fragen, weil sie in anderen Streitigkeiten durchaus entscheidungserheblich sein können.
II. Sachverhalt
Mit notariellem Vertrag v. erwarb der K...