Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2231

Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung

Änderung des § 33 GrStGdurch das JStG 2009

Dirk Eisele

[i]Stöckel/Kühnold, NWB F. 11 S. 783; Stöckel, NWB F. 11 S. 793; Eisele, NWB Beratung aktuell 38/2009Die in der Praxis bedeutsame grundsteuerliche Erlassregelung des § 33 GrStG bei wesentlicher Ertragsminderung hatte jahrelang die Bundesgerichte beschäftigt. So hatte das GmS - OGB 1.07 NWB HAAAC-48763 seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderung von gewisser Dauer ein Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG nicht infrage kommt. Das BVerwG schloss sich damit im Ergebnis dem (BStBl 2007 II S. 469) an. Des Weiteren sorgte die Entscheidung des (BStBl 2008 II S. 384; s. hierzu auch Stöckel/Kühnold, NWB F. 11 S. 783), ohne dass eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erfolgt war, für besondere Beachtung: Hiernach scheiden typische oder atypische, strukturell bedingte oder nicht strukturell bedingte, vorübergehende oder nicht vorübergehende Minderungen des Rohertrags als Ablehnungsgründe für einen Grundsteuererlass aus (so auch 9 C 8.07 NWB FAAAC-90045). Der höchstrichterlichen Auseinandersetzung mit der Erlassvorschrift folgte mit dem Jahressteuergesetz 2009 a...