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Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung
Änderung des § 33 GrStGdurch das JStG 2009
[i]Stöckel/Kühnold, NWB F. 11 S. 783; Stöckel, NWB F. 11 S. 793; Eisele, NWB Beratung aktuell 38/2009Die in der Praxis bedeutsame grundsteuerliche Erlassregelung des § 33 GrStG bei wesentlicher Ertragsminderung hatte jahrelang die Bundesgerichte beschäftigt. So hatte das GmS - OGB 1.07 NWB HAAAC-48763 seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderung von gewisser Dauer ein Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG nicht infrage kommt. Das BVerwG schloss sich damit im Ergebnis dem (BStBl 2007 II S. 469) an. Des Weiteren sorgte die Entscheidung des (BStBl 2008 II S. 384; s. hierzu auch Stöckel/Kühnold, NWB F. 11 S. 783), ohne dass eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erfolgt war, für besondere Beachtung: Hiernach scheiden typische oder atypische, strukturell bedingte oder nicht strukturell bedingte, vorübergehende oder nicht vorübergehende Minderungen des Rohertrags als Ablehnungsgründe für einen Grundsteuererlass aus (so auch 9 C 8.07 NWB FAAAC-90045). Der höchstrichterlichen Auseinandersetzung mit der Erlassvorschrift folgte mit dem Jahressteuergesetz 2009 a...