Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

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Inhaltsverzeichnis

 
Rdnr.
A.
Vorbemerkung: Feststellung und „Zerlegung”
1
B.
Voraussetzung für die gesonderte Feststellung und örtliche
Zuständigkeit
 
I.
Bei Erstreckung über die Landesgrenze
2
II.
Bei mehreren Grundstücken im Bezirk verschiedener
Finanzämter
3
III.
Nach § 17 Abs. 3
 
1.
Bei Umwandlungen
4–5
2.
In den Fällen des § 1 Abs. 2a und 3
6
 
IV.
Absehen von der gesonderten Feststellung
7
C.
Örtliche Zuständigkeit im Übrigen
 
I.
Soweit gesonderte Feststellung nicht stattfindet
8
II.
Soweit gesonderte Feststellung stattfindet
9
D.
Aufteilungsmaßstab
10
E.
Gekappter Feststellungsbescheid (§ 17 Abs. 3a)
11
F.
Verfahrensrechtliches
 
I.
Inhalt des Bescheids über die gesonderte Feststellung
12
II.
Beteiligte am Verfahren über die gesonderte
Feststellung
 
1.
Die Steuerschuldner
13
2.
Die zur Festsetzung der Steuer zuständigen
Finanzämter
14
III.
Notwendigkeit einheitlicher Feststellung
15
IV.
Konsequenzen aus der Notwendigkeit einheitlicher
Feststellung für das Rechtsbehelfsverfahren
 
1...

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