Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

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Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Bedeutung der Entstehung der Steuer
1–2
B.
Entstehung der Steuer im Regelfall
 
I.
3
II.
Vereinbarte Rückbeziehung unbeachtlich
4
C.
Entstehung der Steuer nach § 14
 
I.
Allgemeines
5
II.
Bei bedingten Rechtsgeschäften
6–12
III.
Bei genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften
13–16
D.
Entstehung der Steuer in rechtsähnlicher Anwendung von
§ 14 Nr. 1
17–18

Literatur: Möllinger, Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften mit aufschiebend bedingt geschuldeter Gegenleistung, DVR 1981, 103; Barandt, Steuerliche Rückwirkung im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts nach der Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (§§ 14, 16, 23 GrEStG 1983)?, DStZ 1983, 429; Jehner, Wann entsteht Grunderwerbsteuer bei nichtigen Kauferträgen?, DStR 1986, 634.

A. Bedeutung der Entstehung der Steuer

1 Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bewirkt für die nach § 13 als Steuerschuldner in Betracht kommenden Personen die Begründung eines grunderwerbsteuerrechtlichen Steuerpflichtverhältnisses (§ 33 AO 1977). Vor ihrer Entstehung kann die Steuer nicht – auch nicht vorläufig (§ 165 AO 1977) – festgesetzt wer...BStBl II 1994, 951BStBl II 1981, 737

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