Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

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Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Vorbemerkung
1
B.
Anzeigepflichtige Vorgänge
 
I.
Enumerativ aufgeführte Vorgänge
2–6
II.
Blankettklausel
7
C.
Zur Anzeige verpflichtete Personen
8
D.
Inhalt, Frist und Form der Anzeige
 
I.
Inhalt der Anzeige
9
II.
Anzeigefrist
10
III.
Anzeige als Steuererklärung; Form
 
1.
Steuererklärungscharakter der Anzeige
11
2.
Form der Anzeige
12
E.
Adressat der Anzeige
13
F.
Bedeutung der Anzeige
14

Literatur: Heine, Anzeigepflichten bei der Grunderwerbsteuer, UVR 1996, 227 und UVR 2002, 246.

A. Vorbemerkung

1 Ebenso wie die den Gerichten, Behörden und Notaren in § 18 auferlegten Anzeigepflichten dienen die Anzeigepflichten der Steuerschuldner der Sicherung des Steueraufkommens. Die Pflicht zur Anzeige von der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgängen ist gleich der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen (vgl. auch § 19 Abs. 5) eine objektive, die unabhängig davon besteht, ob die anzeigeverpflichteten Beteiligten in der Lage sind, die grunderwerbsteuerrechtliche Erheblichkeit der Rechtsvorgänge zu e...BStBl II 1992, 680BStBl II 1996, 485

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

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