Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 6 Übergang von einer Gesamthand

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

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Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Vorbemerkung
 
I.
Gesamthand i. S. des § 6
1
II.
Begünstigte Erwerber
2
III.
Sonderrolle des § 6 Abs. 3
3
IV.
Abgrenzung der begünstigungsfähigen
Erwerbsvorgänge
4–5
V.
Begünstigungsfähige Vorgänge nach dem
Umwandlungsgesetz
6
B.
Grundstücksübergang von der Gesamthand auf Mit- oder
Alleineigentümer
 
I.
Allgemeines zu § 6 Abs. 1 und 2
7–8
II.
Umfang der Vergünstigung
 
1.
Grundsatz
9
2.
Bei fortbestehender Gesamthand
10
3.
Bei Auflösung der Gesamthand
11
C.
Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf
eine andere (§ 6 Abs. 3)
 
I.
Die Begünstigung nach § 6 Abs. 3 i. V. mit § 6 Abs. 1
12–12d
II.
Versagung der Begünstigung aus § 6 Abs. 3 Satz 1
wegen anschließender Minderung des Anteils des
Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden
Gesamthand
 
1.
Rechtslage bis
13–13a
2.
Rechtslage nach dem (§ 6 Abs. 3
Satz 2)
14–14b
D.
Die Sperrfrist des § 6 Abs. 4
 
I.
Berechnung der Fünfjahresfrist
15
II.
Zweck der Vorschrift
16–17b
III.
Die Sperrfrist bei § 6 Abs. 3
18
IV.
Einschränkungen der Sperrwirkung
 
1.
Allgemeine Einschränkungen
19–25
2.
Spezielle Einschränkungen unter der Hypothese,
das...

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