ZPO § 510a
Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 2: Verfahren vor den Amtsgerichten
§ 510a Inhalt des Protokolls
Andere Erklärungen einer Partei als Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung sind im Protokoll festzustellen, soweit das Gericht es für erforderlich hält.
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GAAAB-74510