ZPO § 323b

Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug

Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten

Titel 2: Urteil

§ 323b Verschärfte Haftung [1]

Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.

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GAAAB-74510

1Anm. d. Red.: § 323b eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2586) mit Wirkung v. 1. 9. 2009.