Buch 1: Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 3: Verfahren
Titel 2: Verfahren bei Zustellungen
Untertitel 1: Zustellungen von Amts wegen
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme
1Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. 2Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. 3Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.
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GAAAB-74510