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Bedeutung einer Wertsicherungsklausel für die steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags
Mit der Entscheidung v. - X R 14/01 (NWB EN-Nr. 561/2004) hatte der BFH über die steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags nach Betriebsübergabe zu entscheiden, bei dem die Beteiligten die im Rahmen des Vertrags vereinbarte Wertsicherungsklausel nicht beachtet hatten. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerlich nur anzuerkennen, wenn S. 1882 die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (vgl. u. a. , BStBl 1998 II S. 349). Fraglich war nunmehr, ob die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel alleine den Schluss rechtfertigt, dass die Parteien ihren vertraglichen Pflichten insgesamt nicht mehr hätten nachkommen wollen. Für diesen Fall wäre dann auch die steuerliche Anerkennung insgesamt zu versagen.
Schon in der Vorinstanz entschied das (EFG 2001 S. 489), dass geringfügige Abweichungen von dem unter Fremden Üblichen unbeachtlich sind und die steuerliche Anerkennung des Versorgungsvertrags dem Grunde nach...