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BFH Urteil v. - X R 60/90 BStBl 1991 II S. 89

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Sätze 3 und 4EStDV § 55 Abs. 2

Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist abgekürzte Leibrente

Leitsatz

Die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder neben der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Zusatzrente ist eine abgekürzte Leibrente.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 89
BFH/NV 1991 S. 10 Nr. 3
WAAAA-93865

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