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BFH Urteil v. - X R 16/85 BStBl 1989 II S. 551

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aEStDV § 55 Abs. 2RVO § 1263 Abs. 2RVO § 1268 Abs. 2

1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den Begriffen "Ertrag des Rentenrechts" und "Rentenstammrecht"

Leitsatz

1. Eine nach § 1268 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RVO gezahlte sog. große Witwen-/Witwerrente ist jedenfalls dann keine auf eine bestimmte Zeit beschränkte (abgekürzte) Leibrente, wenn sie voraussichtlich gezahlt wird, bis die/der Bezugsberechtigte das 45. Lebensjahr vollendet hat (§ 1268 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RVO).

2. Zu den Begriffen "Ertrag des Rentenrechts" und "Rentenstammrecht".

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 551
BFH/NV 1989 S. 28 Nr. 7
CAAAA-92878

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