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BFH Urteil v. - X R 33/86 BStBl 1989 II S. 1012

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

Leitsatz

Lebt eine Witwen-/Witwerrente nach § 68 Abs. 2 AVG wieder auf, ist dies kein "Beginn einer (neuen) Rente" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG. Zwecks Ermittlung eines einheitlichen Ertragsanteils bleiben die rentenfreien Zeiten bei der maßgeblichen voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs außer Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 1012
BFH/NV 1989 S. 50 Nr. 12
ZAAAA-92720

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