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BFH Urteil v. - V R 109/73 BStBl 1977 II S. 227

Gesetze: 2. EWG Richtlinie Art. 52. EWG Richtlinie Art. 6, Anhang A Nr. 11EWGV Art. 177FGO § 40UStG (1967) § 1UStG (1967) § 3UStG (1967) § 16UStG (1967) § 18

Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der Teilleistung und zur Auslegung von Vorschriften der 2. EWG-Richtlinie.

Leitsatz

1. Bei der Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer bilden die nach UStG 1967 § 16 Abs. 1 berechnete Steuer und die Summe der Vorsteuerabzugsansprüche i.S. des UStG 1967 § 16 Abs. 2 unselbständige Besteuerungsgrundlagen, deren Saldo die für den Besteuerungszeitraum zu berechnende Steuer i.S. des UStG 1967 § 18 Abs. 1 darstellt.

2. Gegen die Steuerfestsetzung ist auch dann die Anfechtungsklage gegeben, wenn die Festsetzung einer negativen Steuer bzw. deren Erhöhung erstrebt wird.

3. Der Senat hält an den Grundsätzen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung einer Pauschalreise fest (Anschluß an , BFHE 118, 99, BStBl 2, 1976, 307, StRK UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1 R 4).

4. Die Vorschriften zum Begriff der Teilleistung in UStG 1967 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und UStG 1967 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 enthalten eine Sonderregelung zur Entstehung der Steuerschuld.

5. Die Regelungen des UStG 1967 § 3 zum Leistungsbegriff und -ort stehen, soweit Leistungen der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung betroffen sind, im Einklang mit Art. 5 der 2. EWG-Richtlinie und Art. 6 der 2. EWG-Richtlinie betr.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 227
BFHE S. 562 Nr. 120,
WAAAB-00931

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