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BFH Urteil v. - V R 139/76 BStBl 1986 II S. 500

Gesetze: UStG 1967/1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2ZVG § 20 Abs. 1

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung des Grundstückseigentümers unmittelbar an den Ersteher

Leitsatz

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks stellt umsatzsteuerrechtlich keine Lieferung des Eigentümers an das jeweilige Bundesland, dem die Vollstreckungsorgane angehören, und keine Lieferung durch dieses an den Ersteher dar, sondern ist eine Lieferung des Grundstückseigentümers unmittelbar an den Ersteher.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 500
MAAAA-92195

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