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BFH Urteil v. - V R 75/78 BStBl 1986 II S. 721

Gesetze: UStG 1967/1973 § 14 Abs. 1UStG 1967/1973 § 15 Abs. 1 Nr. 1AO § 217AO 1977 § 162

Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

Leitsatz

1. Umsatzsteuer ist nicht i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973 gesondert in Rechnung gestellt, wenn in der Urkunde nicht durch Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck kommt, daß die gesondert ausgewiesene Steuer auf Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Rechnungsausstellers an den Leistungsempfänger beruht (, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).

2. Der Mangel der fehlenden Rechnung kann nicht durch Schätzung behoben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 721
JAAAA-92225

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