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BFH Urteil v. - V R 39/75 BStBl 1979 II S. 345

Gesetze: UStG 1967 § 15 Abs. 1AO §§ 131, 217AO 1977 §§ 162, 163

Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

Leitsatz

1. Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der Unternehmer, der sich auf ihr Vorliegen beruft, die objektive Beweislast.

2. Ein solcher Rechtsanspruch entsteht nicht, wenn der Unternehmer Gegenstände bezieht, für die er auf eine Scheinfirma lautende Rechnungen vorlegt.

3. Zur Abgrenzung der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 217 AO (jetzt § 162 AO 1977) gegen Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO (jetzt § 163 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 345
KAAAA-91406

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