Eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG kann auch durch eine Gesetzesänderung berwirkt werden
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug ist auch dann nach § 15a UStG 1980 wegen Änderung der Verhältnisse zu berichtigen, wenn innerhalb des Berichtigungszeitraums durch Gesetzesänderung die maßgeblichen Verwendungsumsätze von der Umsatzsteuer befreit werden und die Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug ausschließt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 983 BFH/NV 1992 S. 76 Nr. 11 QAAAA-94317
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