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BFH Urteil v. - V R 24/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) errichtete im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft eine Eigentumswohnung. Er vermietete die Wohnung nach Fertigstellung ab 1. August 1983 an die X-GmbH (im folgenden GmbH). Diese vermietete die Wohnung an den Endmieter. Der Kläger verzichtete auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze und zog 1981 bis 1983 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über die Herstellung der Eigentumswohnung von insgesamt 25 224,41 DM mit Zustimmung des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt -- FA --) in den Steueranmeldungen für diese Jahre ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 448
BFH/NV 1995 S. 448 Nr. 5
RAAAB-34264

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