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BFH Urteil v. - V R 36/95 BStBl 1997 II S. 589

Gesetze: UStG 1980/1991 § 15 a

Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den Folgejahren durch Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG korrigiert werden, wenn die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist

Leitsatz

Eine Änderung der für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 1 UStG 1980/1991 ,,maßgebenden Verhältnisse'' tritt auch dadurch ein, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist. Der Senat führt die Rechtsprechung in den Urteilen vom V R 65/92 (BFHE 173, 270, BStBl II 1884, 485) und vom XI R 51/83 (BStBl II 1997, 370) fort.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 589
BFH/NV 1997 S. 441 Nr. -1
AAAAA-95945

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