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BFH Urteil v. - V R 21/93

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) -- Ehegatten in Grundstücksgemeinschaft -- erwarben im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft ein Hausgrundstück. Sie vermieteten das Grundstück vom 1. Januar 1985 bis zum 1. November 1986 (22 Monate) an eine GmbH. Anschließend wurde das Grundstück an die B vermietet. Die Kläger kündigten dieses Mietverhältnis zum 14. Februar 1989 fristlos. Über das Vermögen der B ist im August 1989 das Konkursverfahren eröffnet worden. Die jeweiligen Zwischenmieter vermieteten das Hausgrundstück an Endmieter.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 347
BFH/NV 1995 S. 347 Nr. 4
HAAAB-34263

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