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BFH Urteil v. - X R 168/87 BStBl 1989 II S. 453

Gesetze: BGB § 1619EStG § 4 Abs. 4

Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

Leitsatz

Zahlungen der Eltern für Aushilfstätigkeiten erwachsener Kinder im Betrieb sind nicht schon deshalb vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen, weil die Kinder familienrechtlich aufgrund von § 1619 BGB zur Mithilfe im Betrieb verpflichtet sind (Abgrenzung zum , BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 453
BFH/NV 1989 S. 19 Nr. 5
TAAAA-92829

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