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ABC: F 3 . Familie/Angehörige/Familienangehörige
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Inhaltsübersicht I. Angehörige IV. Gesellschaftsverhältnisse II. Grundsätze der steuerlichen Aner- V. Miet- und Pachtverhältnisse kennung von Vertragsgestaltungen VI. Darlehensverträge unter nahen Angehörigen III. Arbeitsverhältnisse |
I. Angehörige
1. Der Begriff Angehörige (Angh.) ergibt sich für das StRecht grds. aus § 15 AO. Der sehr weit gefaßte Begriff lehnt sich an Vorschriften des BGB an. Zu § 15 AO s. AEAO v. (BStBl 1998 I 630) und Hundt-Eßwein NWB F. 2, 5045 ff. Die Bedeutung des § 15 AO beschränkt sich im wesentlichen auf das Verfahrensrecht. Vgl. z. B. die Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen (§ 82 Abs. 1 Nr. 2 und 4 AO) sowie die Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte (§§ 101 und 103 AO, § 84 FGO). S. 1461
Im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen zwischen Angh. verwendet die Rspr. gelegentlich den Begriff des ”nahen Angehörigen” (vgl. z. B. BStBl 1996 II 180), ohne diesen Begriff näher zu definieren. Hierunter fallen Ehegatten sowie Eltern im Verhältnis zu minderjährigen Kindern und unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern.
Für das materielle Recht hat § 15 AO geringe Bedeutung. Regelmäßig enthal...