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Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten
Arbeitsverträge zwischen Ehegatten spielen in der Praxis eine beachtliche Rolle und sind besonders in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen verbreitet, zumal auch solche Verträge einige steuerliche Vorteile bringen. Auch Angehörigen steht es nämlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist ( BStBl 1991 II S. 911). Der ArbG-Ehegatte kann das Gehalt an den mitarbeitenden Ehegatten als BA abziehen einschließlich der ArbG-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der freiwilligen Sozialleistungen. Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung können durch eine Rückstellung (§ 6a EStG) oder als Betriebsausgaben bei Prämienzahlung zu einer Direktversicherung zugunsten des mitarbeitenden Ehegatten (§§ 4b, 40b EStG) berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen mindern den Gewinn und - soweit der ArbG-Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht - auch den Gewerbeertrag. Der AN-Ehegatte kann von seinen Einnahmen aus der nicht selbständigen Arbeit den AN-Pauschbetrag (§ 9a Nr. 1 EStG) von 2 000 DM abziehen.
I. Bürgerlich-rechtliche Voraussetzungen von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Jedem Ehegatten steht nach § 1356 Abs. 2 BGB das Rec...