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NWB Nr. 43 vom Seite 3451 Fach 3 Seite 10597

Wohnungsvermietung an Angehörige

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

I. Zielsetzung

Bei der Vermietung neuer Wohnungen werden regelmäßig hohe Verluste ausgewiesen, vor allem wegen der vom Gesetz zugelassenen degressiven Abschreibungen gem. § 7 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. b EStG. Für die Vermietung an Angehörige gewährt der Gesetzgeber aus nicht ganz verständlichen Gründen einen weiteren Bonus in Form des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG: Der Vermieter darf die geforderte Miete um bis zu 50 v. H. ermäßigen; er gewinnt damit im Ergebnis einen Freibetrag in Höhe dieser Mietherabsetzung.

Die hohen Steuerersparnisse, die hier geboten werden, legen den Gedanken nahe, bei jeder Wohnung, die im Familienkreis genutzt wird, den Sachverhalt als entgeltliche Vermietung zu gestalten, es sei denn, die Eigennutzung oder die unentgeltliche Überlassung bietet auf dem Weg über die EigZ auf lange Sicht höhere Vorteile. Wie in anderen Bereichen ist auch bei der Konstruktion von Mietverhältnissen unter Angehörigen die Grenze zwischen den noch zulässigen und den nicht mehr anzuerkennenden Gestaltungen fließend. Rspr. und Verwaltung prüfen diese Verträge zuerst am Maßstab des Fremdvergleichs; gelegentlich wird auch der Gedanke der Liebhaberei aufgegriffen; als letztes Mittel greifen Verwaltung und Rspr. dann zur Keule des § 42 AO, wenn sie meinen, n...