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ABC: E 1 . Ehe/Ehegatten/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
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Inhaltsübersicht I. Allgemeines 5. Vereinbarungen im Rahmen nicht- II. Vereinbarungen zwischen ehelicher Lebensgemeinschaften Ehegatten und zwischen Verlobten 1. Grundsätzliche steuer- III. Ehelicher Güterstand liche Anerkennung 1. Zugewinngemeinschaft 2. Arbeitsverhältnisse 2. Gütertrennung 3. Gesellschaftsverhältnisse 3. Gütergemeinschaft 4. Sonstige Vertragsgestaltungen 4. Fortgesetzte Gütergemeinschaft |
I. Allgemeines
Ehegatten werden im Steuerrecht in vielerlei Hinsicht unterschiedlich gegenüber nicht verheirateten Personen behandelt. Das wirkt sich bei der ESt insbes. dadurch aus, daß Ehegatten - sofern die weiteren Voraussetzungen des § 26b EStG vorliegen - zusammen veranlagt werden und nach § 26c EStG für den VZ der Eheschließung besonders veranlagt werden können (s. dazu ).
Auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, sind Ehegatten Angehörige i. S. des § 15 AO (s. a. -> Familie I). Für Unterhaltsleistungen zwischen geschiedenen oder dau...BGBl 1962 I 148BGBl 1963 I 504BStBl 1985 II 475BStBl 1966 III 272