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NWB Nr. 15 vom Seite 1068

Anpassung der bisherigen Vorsorgeplanung vor dem Hintergrund des neuen Betreuungsrechts

Gesetzesänderungen sollten Anlass zur Überprüfung der eigenen Maßnahmen für den Krisenfall sein

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Für den Fall persönlicher und geschäftlicher Handlungsunfähigkeit sollte jede Person Vorsorge treffen. Dies gilt insbesondere für den unternehmerischen Rechtsverkehr. In der Praxis stehen zahlreiche [i]Jesgarzewski, NWB 9/2021 S. 644 Möglichkeiten zur Verfügung, durch entsprechende Vollmachten Sicherheit zu schaffen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht zeigt, wie tiefgreifend die Einschnitte in die Handlungsfreiheit eines Betroffenen sind, wenn vorsorgliche Maßnahmen nicht getroffen worden sind und eine berufsmäßig ausgeübte Betreuung durch das Gericht angeordnet wird. Da zum zahlreiche Rechtsänderungen im Betreuungsrecht wirksam geworden sind, sollen diese anschließend in den Blick genommen werden. Sie können dazu anregen, im eigenen Unternehmen bisher getroffene Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen und sich die Frage zu stellen, ob diese ausreichen oder es weiteren Handlungsbedarf gibt. Handlungsempfehlungen sollen hier helfen, ein ausreichendes „Sicherheitsniveau“ im privaten und im unternehmerischen Bereich zu schaffen.

I. Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt die zahlreichen Fragestellungen, die ...