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Verwandtenunterhalt: Angemessener Selbstbehalt bei Rückforderung einer Schenkung
Zugleich eine Besprechung von BGH (X ZR 14/23) und OLG München (8 U 2430/22)
Bei dem in den §§ 1602 ff. BGB geregelten Verwandtenunterhalt denkt man in erster Linie an die Haftung der Eltern für ihre minder- und volljährigen Kinder. Eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung besteht aber auch in umgekehrter Richtung: Kinder sind gegenüber ihren Eltern verpflichtet. Praktische Bedeutung hat die Unterhaltspflicht der Kinder vor allem dann, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt und – so leider der wirtschaftliche Normalfall – die eigene Rente und die Leistungen der Pflegeversicherungen nicht ausreichen, die heutzutage sehr hohen Heimkosten zu decken. Ist dann kein Vermögen vorhanden, das zur Kostendeckung eingesetzt werden müsste, weil es z. B. bereits zuvor den Kindern geschenkt wurde, tritt das Sozialamt auf den Plan. Kann es die Schenkung widerrufen? Die Relevanz des Problems und die Uneinigkeit der Gerichte, wie es zu lösen ist, zeigt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (, NWB EAAAJ-66430) in Reaktion auf eine Entscheidung des auf OLG München (Endurteil v. - 8 U 2430/22).
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I. Voraussetzungen der Unterhaltspflicht des Kinds
[i]Bedürftigkeit des ElternteilsIst ein Elternteil unterhaltsr...