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BFH Urteil v. - VI R 119/77 BStBl 1980 II S. 653

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

PKW-Fahrten eines Arbeitnehmers mit ständig wechselnden Einsatzstellen zu einem ständig gleichbleibenden Treffpunkt

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen, der mit seinem eigenen PKW von seiner Wohnung ständig zu ein und demselben Ort fährt, von wo er mit einem Kfz seines Arbeitgebers zu der jeweiligen Einsatzstelle weiterbefördert wird, kann für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem ständig gleichbleibenden Ort nur die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geltend machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 653
CAAAA-91546

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