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NWB Nr. 43 vom Seite 3599

Meinungen Stellungnahmen

Anwendung der Dienstreiseregelung auf Fahrtkosten bei Fortbildungsmaßnahmen?

von Dipl.-Finanzwirt Udo Kleiner, Königsbach-Stein

1. Sachverhalt

Das Niedersächsische FG hat in mehreren Urteilen (v. - VII K 710/98 ”berufsbegleitende Fortbildung eines Großhandelskaufmanns”; zuletzt rkr. Urt. v. - VII K 487/99 ”Absolvierung eines Meisterlehrgangs”) zur Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme entschieden. Es hat dabei die Auffassung vertreten, dass Fahrten zur Fortbildungsstätte in Anlehnung an die Regelungen zur Dienstreise nur für die ersten drei Monate mit 0,52 DM (0,58 DM bzw. 0,30 €) je gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden können. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist werde die auswärtige Fortbildungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte und die Fahrtkosten seien nur noch mit 0,70 DM (0,36 €) je Entfernungskilometer (Entfernungspauschale) zu berücksichtigen.

Die Fahrten der Kläger zu den jeweiligen Ausbildungsstätten bzw. zu den Orten der Lerngemeinschaften wurden somit ab dem vierten Monat als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte behandelt. Es wurde nicht darauf abgestellt, ob die Fortbildungsmaßnahmen im Auftrag des Arbeitge...