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Wirtschaftsrecht

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Abo Gesetzgebung //

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (BMI)

Die Bundesregierung hat am 30.7.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ beschlossen. Damit sollen künftig deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen. Hierauf macht das Bundesministerium des Innern (BMI) aufmerksam.

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Abo Grundsteuer //

Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes (FG)

Die Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens), die von den bundesrechtlichen Regelungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes abweichen, sind sowohl formell als auch materiell verfassungskonform und verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B in Bayern als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.

Abo Geförderte Altersvorsorge //

Deutsches Aktieninstitut setzt sich für steuerbegünstigte Anlagesparkonten ein

Anlagesparkonten („Savings and Investments Accounts“, ISAs) sind Wertpapierdepots, die einer besonderen Besteuerung unterliegen. Wie Erfahrungen aus den USA, Schweden und anderen Ländern zeigen, können sie einen wichtigen Baustein bei der Stärkung des Sparens mit Aktien, Aktienfonds, ETFs und anderen Wertpapieren darstellen. „Damit ISAs attraktiv sind, sollte der Zugang möglichst einfach sein, eine angemessene steuerliche Förderung implementiert werden und es sollte auf Garantien bei der Auszahlung sowie auf Einschränkungen z. B. in Bezug auf die Haltedauer oder die Investitionsgrenzen verzichtet werden“, fordert das Deutsche Aktieninstitut. Das Institut hat sich an einer Konsultation der EU-Kommission zur Ausgestaltung von ISAs beteiligt und erinnert in seiner Stellungnahme an diese Grundprinzipien.

Abo Gesellschaftsrecht //

Auswirkungen der Geschäftsverteilung auf die deliktische Haftung mehrerer Geschäftsführer

Hat eine GmbH gleich mehrere Geschäftsführer, haften diese gegenüber der Gesellschaft grds. als Gesamtschuldner. Im Haftungsfall droht also dem einzelnen Geschäftsführer eine Inanspruchnahme auf den vollen Schadensbetrag, ohne dass dessen jeweilige Mitverursachung für einen Schaden eine Rolle spielt. Das LG Stuttgart (Schlussurteil v. 19.2.2025 - 49 O 13/23) hat sich mit der bislang kontrovers diskutierten Frage befasst, ob beim Gesamtschuldnerregress unter GmbH-Geschäftsführern bei deliktischen Ansprüchen die Wertungen zur Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG auf die Inanspruchnahme der Geschäftsführer übertragbar sind. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer klaren Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung einer GmbH für die persönliche Haftung, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.

Abo Arbeitsrecht //

Relevanz des Maßregelungsverbots insbesondere in kleinen Betrieben

Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht deswegen benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Die praktische Anwendung dieses sog. Maßregelungsverbots (vgl. § 612a BGB) erstreckt sich insbesondere auch auf eine Kündigung als „schärfste“ Maßnahme des Arbeitgebers. Das Verbot hat in der Praxis vor allem dann Bedeutung, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Die Rechtsprechung hat hierzu inzwischen gefestigt herausgearbeitet, dass eine Kündigung dann gegen das Maßregelungsverbot verstößt, wenn sie in Reaktion auf eine zulässige Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten ausgesprochen wird, die Rechtsausübung also kausal hierfür war.

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Abo

Mindestlohn: Steigerung macht auch Änderungen in Betrieben erforderlich

Der gesetzliche Mindestlohn soll von derzeit 12,82 € in zwei Schritten bis Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde steigen. Das hat die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen. Anfang 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 €, Anfang 2027 auf 14,60 €. Die Kommission blieb damit unter der Größe, die vor allem die SPD vorgegeben hatte. Für Unternehmen gilt es nun u. a. zu prüfen, ob und in welchem Umfang z. B. Kalkulationen und Preise angepasst werden müssen. Außerdem muss bei Minijobbern geprüft werden, ob die Stundenzahl angepasst werden muss, um nicht über die 556 €- bzw. ab 2026 rund 602 €-Grenze für Minijobber zu kommen. Das kann in der Folge u. a. dazu führen, dass man mehr Beschäftigte einstellen oder Arbeiten streichen oder reduzieren muss. Insofern können die höheren Löhne auch in die Strukturen und Abläufe von Betrieben eingreifen.

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Pfändung: Freigrenzen angepasst

Die Pfändungsfreigrenzen wurden Anfang Juli 2025 angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 1.7.2025 monatlich 1.559,99 € (bisher 1.491,75 €). Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag. Bei einer unterhaltspflichtigen Person liegt die neue Freigrenze bei 2.149,99 €. Pfändungsfreigrenzen sollen das Existenzminimum von Schuldnern sichern, bei denen Lohn- oder Gehaltspfändungen durchgeführt werden. Gläubiger dürfen nur Beträge pfänden, die über dieser Freigrenze liegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/1wjp8 und https://go.nwb.de/9rtgf.

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Abo Berufsrecht //

Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des BGH aufmerksam, wonach Rechtsanwälte, die im Rahmen eines Inkassomandats einen Verbraucher anschreiben, grundsätzlich keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG vornehmen. Auch irreführende Angaben begründen – vorbehaltlich einer bewussten Täuschung – keinen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Etwas anderes würde die anwaltliche Berufsausübung in verfassungswidriger Weise beschränken. Auch sind Anwälte nicht verpflichtet, die von Mandanten mitgeteilten Tatsachen eigenständig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (BGH, Urteil v. 18.6.2025 - I ZR 99/24).

Abo IDW //

Modernisierung des WP-Berufsrechts

Anfang April dieses Jahres legte die neue Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer“ (BT-Drucks. 21/16) vor. Darin sollen u. a. die Einführung eines Syndikus WP, die Beteiligung nicht berufsangehöriger Mitarbeiter an WP-Gesellschaften und eine Klarstellung zum generellen Fremdbesitzverbot (neu) geregelt werden. Kürzlich hat das IDW dazu Stellung genommen und die geplanten Änderungen begrüßt, allerdings auch kritische Hinweise und Änderungsanmerkungen vorgetragen, u. a. zur Ausgestaltung des Syndikus-WP und zum Fremdbesitzverbot. Bei der Ausgestaltung des Syndikus-WP nach dem Gesetzentwurf sieht das IDW wie auch der Bundesrat bei der Altersversorgung die Gefahr einer Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im WP-Versorgungswerk und seinen generellen Ausschluss von der gesetzlichen Abschlussprüfung oder Nachhaltigkeitsberichtsprüfung hält das IDW aus Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit nicht für erforderlich. Auch die Klarstellung im Gesetzesentwurf, dass reine Kapitalbeteiligungen an WP-Gesellschaften weiterhin unzulässig bleiben sollen, sollte der Gesetzgeber nach Auffassung des IDW angesichts der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung prüfen und nach möglichen Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot suchen.

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Abo Berufsrecht //

Rückforderung von Vorschüssen trotz Vergütungsfestsetzung möglich (BRAK)

Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht durch einen rechtskräftigen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG gebunden, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Festsetzung erst nach Kenntnis des Forderungsübergangs gestellt hat. Demnach kann die Versicherung auch danach noch die Rückzahlung eines zu Unrecht geleisteten Vorschusses verlangen (BGH, Urteil v. 12.6.2025 - IX ZR 163/24). Hierüber informiert die BRAK.

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