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Berufsrecht | Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar (BRAK)
Im elektronischen Rechtsverkehr
können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht
eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente
auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch
USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Hierüber
informiert die BRAK.
Hintergrund: Soweit Dokumente nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften elektronisch bei Gericht eingereicht werden, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), gelten einheitliche technische Rahmenbedingungen. Diese sind in der aufgrund von § 130a Zivilprozessordnung (und den parallelen Regelungen der anderen Verfahrensordnungen) erlassenen Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt. Darin sind etwa PDF u...