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Steuerfreier Sanierungsgewinn und Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto
Ein unternehmensbezogener Sanierungsgewinn ist nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei, wenn die Voraussetzungen Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungseignung des Unternehmens sowie Sanierungsabsicht der Gläubiger insgesamt vorliegen. Bei Mitunternehmerschaften ist über die Frage eines steuerfreien Sanierungsgewinns im Gewinnfeststellungsverfahren gem. §§ 179, 180 AO zu entscheiden.
Das betrifft eine KG (GmbH & Co. KG), die sich seit 1978 in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand, die zu einem Konkursverfahren führten, das 1982 nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben wurde. Bereits in einem (vorhergehenden) Klageverfahren wegen der nicht erfolgten Zurechnung laufender Verluste des Geschäftsjahres 1978 auf die Kommanditisten wies der darauf hin, ”daß der Zurechnung weiterer Verlustanteile bei den Kommanditisten nicht entgegenstehe, daß es zum späteren Ausgleich der negativen Kapitalkonten (auch) durch Anteile der Kommanditisten an einem steuerfreien Sanierungsgewinn kommen könne”. Dessen ungeachtet erließ das beklagte FA für 1982 einen Feststellungsbescheid, in dem der steuerfreie Sanierungsgewinn aussch...