Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15 GrStG Steuermesszahl für Grundstücke
Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor! Teil II: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A/Änderungen des Grundsteuergesetzes, , NWB AAAAH-22096; Eisele, Update Reform der Grundsteuer (II), NWB 2019 S. 3291, NWB SAAAH-33427; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Stand: Januar 2020 (1. Auflage), NWB CAAAH-44415; Schmidt, Reform der Grundsteuer - Eine erste Analyse der Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren, , NWB BAAAH-36269.
Berechnung der Grundsteuer nach der Gesetzesreform, Berechnungstool „Grundsteuer“ nach dem Entwurf v. , NWB NAAAH-30144.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 15 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 15 GrStG bestimmt zunächst bundeseinheitlich die Steuermesszahlen für die Grundstücksarten des Grundvermögens. Dabei differenziert § 15 Abs. 1 GrStG dem Grunde nach zwischen den unbebauten Grundstücken und den Grundstücksarten der Wohngrundstücke und der Nichtwohngrundstücke einschließlich der gemischt genutzten Grundstücke. Der Höhe nach beträgt die Steuermesszahl einheitlich nach Bundesrecht 0,34 Promille. Die Steuermesszahl wird auf de...