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NWB Nr. 29 vom Seite 2127

Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!

Teil II – Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A/Änderungen des Grundsteuergesetzes

Dirk Eisele

[i] BT-Drucks. 19/11085 Die Entscheidung des , 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 (NWB MAAAG-80435) betraf zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (ebenso nicht die Bewertung des Grundvermögens in den neuen Ländern). Gleichwohl schloss das BVerfG [i]Eisele, NWB 18/2018 S. 1299in seinem Urteil nicht aus, dass die für die getroffene Entscheidung zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Beurteilung der dort einschlägigen Vorschriften zu übertragen sind. Diesen Ausführungen trägt die umfassende und bundeseinheitliche Neuregelung Rechnung. Nachdem sich Teil I der Beitragsreihe auf Grundlage [i]Teil I s. Eisele, NWB 28/2019 S. 2043des Gesetzentwurfs der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD v.  über ein Grundsteuer-Reformgesetz (BT-Drucks. 19/11085) den Kernaussagen und Verfahrensfragen sowie der zukünftigen Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer B gewidmet hatte, setzt sich Teil II mit der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A sowie den Änderungen des Grundsteuergesetzes auseinander.

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