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Reform der Grundsteuer
Eine erste Analyse der Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren
[i]Programm zur Berechnung der GrSt auf Basis der BT-Drucks. 19/11085, NWB NAAAH-30144 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts wie geplant in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln. Viele Immobilienbesitzer fragen sich nun, welche Grundsteuerbelastungen ab dem Jahr 2025 auf sie zukommen werden und welcher Erklärungsaufwand sich aus der Reform für sie ergeben wird. Diesen Fragen soll hier nachgegangen werden. Anhand von Beispielsrechnungen wird auch gezeigt werden, von welchen Parametern die Grundsteuer zukünftig wesentlich bestimmt sein wird.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundzüge der Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte bei Wohnimmobilien
[i]Vereinfachtes ErtragswertverfahrenDie Bewertung von Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) erfolgt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Dabei werden die Erträge eines Grundstücks nach Abzug der Bewirtschaftungskosten auf die Restnutzungsdauer kapitalisiert. [i]Ermittlung RohertragAusgangspunkt für die Berechnung des Ertragswerts sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten aus Anlage 39 (zu § 254) des BewG. Diese Net...