Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 14 HGrStG Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (März 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 14 HGrStG bestimmt, dass die Regelungen des § 34 GrStG zum Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken für im Land Hessen belegene Grundstücke entsprechend anzuwenden sind und an die Stelle des Grundsteuerwerts in § 34 Abs. 3 GrStG der Steuermessbetrag und an die Stelle der Fortschreibung des Grundsteuerwerts in § 34 Abs. 4 GrStG die Festsetzung des Steuermessbetrags tritt. Mit letzterem wird berücksichtigt, dass nach dem HGrStG kein Grundsteuerwert festgestellt wird und dennoch bei teilweiser eigengewerblicher Nutzung des Grundstücks die prozentuale Ertragsminderung einheitlich für den gesamten Steuergegenstand zu bestimmen ist. Dabei bestimmt sich die Ertragsminderung abweichend vom Bundesrecht nicht am Anteil des eigengewerblich genutzten Teils des Grundstücks am Grundsteuerwert, sondern am Anteil des eigengewerblich genutzten Teils des Grundstücks am Grundsteuermessbetrag.

2Aus § 14 HGrStG ergibt sich zudem, dass § 34 Abs. 4 GrStG ebenfalls Anwendung findet. § 34 Abs. 4 GrStG schließt den Erlass wegen Ertragsminderung aus, wenn die Ertragsminderung für den Erlasszeitraum durch eine Fortschreibung oder bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Fortschre...

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