Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 62 LGrStG BW Bekanntmachung

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Da es sich beim LGrStG BW um ein Landesgesetz handelt, ist das Landesfinanzministerium als oberste Finanzbehörde ermächtigt, das LGrStG BW in der jeweils gültigen Fassung bekannt zu machen. Die Zuständigkeit für die Bekanntmachung des GrStG liegt beim BMF. Im Übrigen entspricht § 62 LGrStG BW inhaltlich § 38 GrStG, siehe auch Lehmann in Grootens, GrStG § 38 Rz. 1 f.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

3In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Die Vorschrift ermächtigt das Ministerium für Finanzen das Landesgrundsteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung neu bekannt zu machen.

Grundsteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.